TEICHORDNUNG

 

  1. Für Tagesgäste ist das Fischen von 07:00 bis 19:30 Uhr möglich (Toranlage schließt um 20:00 Uhr), Montag ist Ruhetag (außer Feiertag)
  2. Bei Notfällen ist die Ausfahrt aus der Teichanlage mittels Not-Torschlüssel mit Code möglich. Bei Beschädigung oder Missbrauch wird Anzeige erstattet.
  3. Die Fahrzeuge von Fischern müssen innerhalb der Toranlage abgestellt werden.
  4. Die Fischer sind für ihre Besucher verantwortlich (Müll, Lärm, Nachtruhe)
  5. Ab 22:00 Uhr herrscht Fahrverbot für alle Fahrzeuge in der gesamten Teichanlage (Parkplatz ist auch bis 22:00 Uhr nutzbar)
  6. Es dürfen nur die befestigten Wege in Schrittgeschwindigkeit befahren werden.
  7. Bitte die vorhandenen Toiletten benutzen.
  8. Lagerfeuer dürfen nur auf den vorgesehenen Stellen entfacht werden. Das dafür erlaubte Brennholz kann von der Teichaufsicht erworben werden. Das Mitbringen von eigenem Brennholz ist aufgrund der Umweltschonung verboten. Bei Nichteinhaltung wird nachträglich eine Gebühr verrechnet. Die Asche muss an der Feuerstelle verbleiben und wird vom Teichpersonal entsorgt.
  9. Die allgemeine Müllentsorgung (auch Zigarettenstummel) muss selbst durchgeführt werden. Ein entsprechender Abfallcontainer steht im Zufahrtsbereich bereit.
  10. Das Befahren der Teichanlage mit Booten ist verboten. Das Anfüttern im Juli und August ist nur nach Absprache mit dem Teichpersonal gestattet (PVA ist erlaubt).
  11. Es gilt ein absolutes Bade- und Schwimmverbot!
  12. Bunte Zelte und Pavillions sind nicht gestattet, außer sie werden mit einem Tarnnetz getarnt.
  13. Bei übermäßigem Alkoholkonsum darf nicht gefischt werden.
  14. Für jede Art von Schäden oder Unfällen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für gestohlenes oder in Verlust geratenes Eigentum (Ausrüstung, Angelgeräte, …) sowie in der Anlage abgestellte Fahrzeuge.
  15. Eltern haften für ihre Kinder!
  16. Kinder unter 12 Jahren dürfen die Teichanlage nur unter Aufsicht elterlicher bzw. nachweislich ermächtigter Begleitpersonen benützen. Im Zweifelsfall ist der Altersnachweis durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu erbringen.
  17. Hunde müssen immer angeleint sein.
  18. Die Angelkarte versteht sich OHNE Fischmitnahme.
  19. Mit Kauf einer Angelkarte werden die oben genannten Bestimmungen ausgehändigt und sind somit zu Kenntnis genommen. Die Nichtbeachtung führt zum sofortigen Verlust der Fischereierlaubnis und zum Aufenthaltsverbot der Anlage.