ANGELBESTIMMUNGEN

 

  1. Es ist die Verwendung von drei Angelruten erlaubt. Pro Rute ist nur ein Einzelhaken erlaubt.
  2. Es dürfen nur die 3 erlaubten Ruten und eine Marker sowie eine Spod-Rute im zusammengebauten Zustand auf dem Angelplatz verwendet werden.
  3. Die Schnurstärke muss mind. 0,30 mm betragen.
  4. Geflochtene Hauptschnüre sind verboten. Konische monofile Schlagschnur ist verpflichtend einzusetzen.
  5. Bei Grundmontagen muss entweder Leadcore oder Rig-Tube (Mindestlänge 40 – 60 cm) verwendet werden.
  6. Es dürfen nur Haken mit Microwiderhaken (Microbarbed – Mindestgröße 4-8) verwendet werden.
  7. Safetyclip verpflichtend einzusetzen!
  8. Zig-Rig und Oberflächenfischen sind verboten.
  9. Es dürfen nur feinmaschige Kescher ab 42“ (105 cm Mindestarmlänge) verwendet werden.
  10. Das Einsacken bzw. Hältern von Fischen ist strengstens verboten.
  11. Die gefangenen Fische müssen bei Bedarf vor dem Zurücksetzen mit einem entsprechenden Klinikum versorgt werden.
  12. Es dürfen ausschließlich nur Carp Cradles zum Abhaken der Fische verwendet werden. Carp Cradle muss mit Füßen vom Boden weg sein.
  13. Fische ab 20 kg dürfen nur im Wasser fotografiert werden
  14. Wiegeschlinge muss mind. 110 cm messen und verpflichtend zum Zurücksetzen der Fische verwendet werden.
  15. Pro Rute dürfen täglich höchstens 2kg Futter eingebracht werden. Partikel dürfen nur in gekochtem Zustand angefüttert werden. Frolic und Kürbisplatten sowie Ölkuchen sind nicht erlaubt. Tigernüsse sind als Anfuttermittel verboten, jedoch als Hakenköder erlaubt.
  16. Der Angelplatz (d.h. der Bereich der Rutenablage) ist bei Dunkelheit so zu beleuchten, dass er für Aufsichtsorgane erkennbar ist.
  17. Das Schongebiet (abgegrenzt mit Bojen) darf nicht befischt werden.

 

 

ANGELBESTIMMUNGEN RAUBFISCHE

 

  1. Zander und Hechte dürfen nicht befischt werden.
  2. Das Fischen mit Blinker, Wobbler und Gummifischen ist strengstens verboten.
  3. Welse sind die ganze Saison mit Totköder befischbar.
  4. Das Fischen auf Wels und Stöhr mit Pose und auf Grund ist nur mit Einzelhaken erlaubt (Vorfächer können aus Stahl oder Kevlar sowie Fluorocarbon sein). Es sind nur geflochtene Schnüre zu verwenden (Mindeststärke 0,40 mm).
  5. Welse bitte nicht mehr zurücksetzen, sondern die Teichaufsicht verständigen (Tel.: 0664/322 7817). Bis die Teichaufsicht kommt, ist der Wels schonend und unter Wässerung oder im Wiegesack zu hältern.